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Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Ihr Gewinn / Ziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen erkennen, wann eine Betreuung Betroffener deren Wohl und Schutz dient und eine solche evtl. anregen können. Zu Spannungen zwischen offensichtlichen Notwendigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten sollen Lösungen erarbeitet werden. Hierzu sollen sie das Verfahren kennenlernen und die Entscheidung für eine Betreuung mit den Auswirkungen auf Lebensbereiche des Betroffenen abschätzen können. Es werden im Rahmen von Vortrag, Interaktion, Diskussion und Fallbeispielen situationsgerechte Entscheidungen geübt. Die verschiedenen Möglichkeiten der Unterbringung von Personen sollen vermittelt und fallbezogen besprochen werden.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Wesen der Betreuung
  • Wann ist Betreuung notwendig?
  • Verhältnis von Betreuern zu Sozialstationen und Einrichtungen
  • Verhältnis zu Ärzten und Krankenhäusern (Haftungsprobleme)
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Ordnungsrecht oder Zivilrecht?
  • Unterbringung
  • Unterlagen: BGB, Broschüre Justizmin. NRW, Präsentation


    Zielgruppe Sachbearbeiter:innen der Alten-, (Senioren-) und Behindertenhilfe, Mitarbeiter:innen (Verwaltung und Pflege) von Einrichtungen der Städte bzw. Kreise, Mitarbeiter:innen von Ordnungsbehörden jeweils mittlerer und gehobener Dienst

    Dozent(in) Frau Brigitte Hechler-Maskow

    Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




      Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
    12.06.2024 08:30 Uhr Dortmund 12 Brigitte Hechler-Maskow
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