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Neu im Jugendhilfeausschuss? Hier sind sie: Die Basics des Kommunalverfassungs- sowie Kinder- und Jugendhilferechts

Ihr Gewinn / Ziele

Herzlichen Glückwunsch! Sie wirken nun unmittelbar im Jugendhilfeausschuss kommunalpolitisch mit. Aber was heißt das genau?

§ 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt dazu aus: „Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden." Sachkundige Bürgerinnen und Bürger wirken gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW beratend mit. Für den Jugendhilfeausschuss gelten noch besondere Regeln: Einerseits sollen Sie im Bereich der Jugendhilfe erfahren sein, andererseits sind Sie sogar Teil des Jugendamtes. Eine weitere Besonderheit: An der Beschlussfassung wirken auch Vertreter*innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit. Und nun? Welche Rechte, Pflichten und Interventionsmöglichkeiten ergeben sich für alle Akteure daraus?

Ziel dieses Seminars ist es, in kurzer, kompakter, systematischer und praxisorientierter Form allen Teilnehmer*innen das teilweise recht schwierige Kommunalverfassungs- sowie Kinder- und Jugendhilferecht näher zu bringen. Auch Antworten auf Detailfragen sollen nicht zu kurz kommen.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Überblick über den Aufbau einer Kommune, die Struktur des gemeindlichen Verfassungsrechts und die Aufgaben der gemeindlichen Organe
  • Aufbau und Aufgaben eines Jugendamtes
  • Grundzüge des Kinder- und Jugendhilferechts
  • Rechte, Pflichten und Interventionsmöglichkeiten von Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürger*innen und Vertreter*innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Zielgruppe Alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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