- (Online-)Seminar
Ihr Gewinn / Ziele |
Herzlichen Glückwunsch! Sie wirken nun unmittelbar im Jugendhilfeausschuss kommunalpolitisch mit. Aber was heißt das genau? § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt dazu aus: „Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden." Sachkundige Bürgerinnen und Bürger wirken gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW beratend mit. Für den Jugendhilfeausschuss gelten noch besondere Regeln: Einerseits sollen Sie im Bereich der Jugendhilfe erfahren sein, andererseits sind Sie sogar Teil des Jugendamtes. Eine weitere Besonderheit: An der Beschlussfassung wirken auch Vertreter*innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit. Und nun? Welche Rechte, Pflichten und Interventionsmöglichkeiten ergeben sich für alle Akteure daraus? Ziel dieses Seminars ist es, in kurzer, kompakter, systematischer und praxisorientierter Form allen Teilnehmer*innen das teilweise recht schwierige Kommunalverfassungs- sowie Kinder- und Jugendhilferecht näher zu bringen. Auch Antworten auf Detailfragen sollen nicht zu kurz kommen. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Alle stimmberechtigten und beratenden Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen |
Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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27.11.2025 | 08:30 Uhr | Online-Zoom-Veranstaltung | 8 |
Andreas Pap |
zur Anmeldung
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