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Mitwirkung des Jugendamtes vor den Familiengerichten
- Online-Seminar

Ihr Gewinn / Ziele Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, so heißt es lapidar und gleichzeitig allumfassend in § 50 Abs. 1 S. 1 SGB VIII. Die Rechtsmaterie ist allerdings nicht ganz einfach, erfordert sie doch umfangreiche Kenntnisse nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Wann ist das Jugendamt lediglich anzuhören? Wann ist es zu beteiligen? Ist das Jugendamt in allen Fällen Partei im familiengerichtlichen Verfahren? Wann reicht eine Stellungnahme, in welchen Fällen bedarf es eines Antrages? Worauf ist zu achten, wenn Anträge an das Gericht abgereicht werden?

Das Seminar beschäftigt sich sowohl mit theoretischen Grundlagen als auch konkreten praktischen Beispielen und Hinweisen. Besser gut informiert als bei völliger Ahnungslosigkeit vehement auftreten (alte Juristenweisheit).


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Darstellung und Erläuterung der einschlägigen Normen des SGB VIII und des FamFG
  • Klärung der rechtlichen Position des Jugendamtes im familiengerichtlichen Verfahren
  • Beispiele und Hinweise für das Abfassen von Schriftstücken an das Familiengericht
  • Simulation einer familiengerichtlichen Verhandlung

  • Zielgruppe Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des Jugendhilfedienstes

    Dozent(in) Herr Andreas Pap

    Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




      Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
    04.07.2024 09:00 Uhr Online-Zoom-Veranstaltung 13 Andreas Pap
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