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Städtebauförderung in NRW 2024 mit neuen Rahmenbedingungen und Programmen

Ihr Gewinn / Ziele

Die Anforderungen an den Wohn- und Lebensraum Stadt unterliegen einem ständigen Wandel. Egal ob Sie Gebäude modernisieren, Einrichtungen für den Gemeinbedarf einrichten, Grünflächen anlegen oder Ortsteilzentren neu ausrichten – in Zeiten knapper Kassen werden Förderungen immer wichtiger. Die Förderrichtlinie Stadterneuerung wird zum 01.01.2024 neu gefasst. Die neue Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 setzt inhaltlich neue Rahmenbedingungen. Erfahren Sie mehr über die Richtlinie und nutzen Sie Zuwendungen auch für Ihre Projekte.

Folgende Arbeitsmittel sind mitzubringen: BauGB, Förderrichtlinie Stadterneuerung

 


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Neue Förderrichtlinie ab 2024 und Rahmenbedingungen Städtebauförderung 2024
  • Allgemeine Förderbestimmungen, Förderverfahren
  • Themenorientierte Städtebauförderung mit den Programmen
    • Lebendige Zentren (Erhaltung/Entwicklung der Stadt- und Ortskerne)
    • Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten)
    • Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Lebenswerte Quartiere gestalten)
  • Neue Inhalte
  • Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. Anpassung an den Klimawandel als neue Fördergegenstände
  • Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung
  • Grundlegende Veränderungen im Verfahren (Gesamtmaßnahme und -ziele, Finanzierungsabschnitte, Laufzeiten, ISEK, Förderobergrenze und Baukostenindex, Mehrstufigkeit)
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht; jährlicher Sachbericht, Übergangsvorschriften, FAQ-Liste Städtebauförderung
  • EFRE 2021 -2027 : Möglichkeiten der Städtebauförderung im EFRE-Aufruf "Wohnviertel im Wandel"
  • Wichtige Termine, Ablaufregelungen

Zielgruppe Interessierte Mitarbeiter*innen

Dozent(in) Herr Martin Roderfeld

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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