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Die Vorschriften der §§ 93 und 94 SGB XII verfolgen den Zweck, den sozialhilferechtlichen Nachrang im Sinne des § 2 SGB XII sicherzustellen. Grundlagennorm für die Überleitung von Ansprüchen ist § 93 SGB XII, auf den auch die Vorschriften des AsylbLG verweisen. Für den Übergang von Unterhaltsansprüchen wiederum stellt § 94 SGB XII die speziellere Norm dar. Es handelt sich dabei nicht um Kostenersatzansprüche, Rückforderungen oder Erstattungsansprüche. Die hier einschlägigen Normen sind gegen die §§ 93 und 94 SGB XII abzugrenzen. Zu allem Überfluss gelten für diese beiden Normen auch noch unterschiedliche Verfahrensregeln und sogar Gerichtsverweisungen. Alles klar? Das Seminar bringt hier „Licht ins Dunkel" des Übergangs von Ansprüchen. Dezidiert werden die Grundlagen und Inhalte sowie die notwendigen Verfahrensweisen und -schritte zur Umsetzung der §§ 93 und 94 SGB XII in der Theorie vorgestellt und in der Praxis gemeinsam erarbeitet. Auch ein Exkurs in Fragen der Unterhaltsgewährung nach dem BGB und LPartG ist vorgesehen. Ein Mix aus Theorie und Praxis steht bei diesem Seminar im Vordergrund, damit die Teilnehmer*innen künftig noch entspannter die maßgeblichen Normen anwenden können. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Mitarbeiter*innen von Sozialämtern |
Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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