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Der Übergang von Ansprüchen nach dem AsylbLG und dem SGB XII auf den Träger der Sozialhilfe – durch VA oder gesetzlich? Und wie geht das genau?

Ihr Gewinn / Ziele

Die Vorschriften der §§ 93 und 94 SGB XII verfolgen den Zweck, den sozialhilferechtlichen Nachrang im Sinne des § 2 SGB XII sicherzustellen. Grundlagennorm für die Überleitung von Ansprüchen ist § 93 SGB XII, auf den auch die Vorschriften des AsylbLG verweisen. Für den Übergang von Unterhaltsansprüchen wiederum stellt § 94 SGB XII die speziellere Norm dar. Es handelt sich dabei nicht um Kostenersatzansprüche, Rückforderungen oder Erstattungsansprüche. Die hier einschlägigen Normen sind gegen die §§ 93 und 94 SGB XII abzugrenzen. Zu allem Überfluss gelten für diese beiden Normen auch noch unterschiedliche Verfahrensregeln und sogar Gerichtsverweisungen. Alles klar? 

Das Seminar bringt hier „Licht ins Dunkel" des Übergangs von Ansprüchen. Dezidiert werden die Grundlagen und Inhalte sowie die notwendigen Verfahrensweisen und -schritte zur Umsetzung der §§ 93 und 94 SGB XII in der Theorie vorgestellt und in der Praxis gemeinsam erarbeitet. Auch ein Exkurs in Fragen der Unterhaltsgewährung nach dem BGB und LPartG ist vorgesehen.

Ein Mix aus Theorie und Praxis steht bei diesem Seminar im Vordergrund, damit die Teilnehmer*innen künftig noch entspannter die maßgeblichen Normen anwenden können.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Darstellung der einschlägigen Normen für den Übergang von Ansprüchen nach dem AsylbLG und dem SGB XII
  • Abgrenzung zu Kostenersatz- und Erstattungsansprüchen sowie Rückforderungen 
  • Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche 
  • Mindestanforderungen und -inhalte der notwendigen Mitteilungen und Bescheide
  • Erörterung von Bescheiden, Beispielen und Problemen aus der Praxis.

 


Zielgruppe Mitarbeiter*innen von Sozialämtern

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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