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Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW – rechtliche Voraussetzungen

Ihr Gewinn / Ziele Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) regelt u.a. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken. Es ist damit Grundlage für die Beantwortung der Frage: Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfen wann und in welchem Umfang vorgenommen werden? Anhand von Beispielen und Fragen aus Ihrem Berufsalltag können Sie durch kompetente Moderation eines Juristen, der seit dem Jahre 1986 PsychKG-Verfahren als Richter bearbeitet, Ihre Problemfälle klären und gelangen so zu rechtssicheren Entscheidungen.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Rechtstatsächliches
  • Verfahrensrechtliche Aspekte
    • - Zuständigkeiten Behörden und Gericht, Kompetenzen und Befugnisse der Behörde
      - Das Antragsverfahren
      - Inhalte der ärztlichen Zeugnisse bei Antragstellung und sofortiger Unterbringung
      - Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Attest ausstellt
      - Sofortige Unterbringung nach § 14 PsychKG bei fehlender Erreichbarkeit eines Arztes und sofortige Unterbringung Suchtkranker, somatisch Erkrankter und unversorgter Personen
  • Materielles Recht
    • - Unterbringungsbegriff
      - Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 11 PsychKG: Materielle Voraussetzungen (u.a. medizinisch Voraussetzungen, fehlender freier Wille, Gefährdung bedeutender Rechtsgüter, mildere Mittel) und Abgrenzung Unterbringung Minderjähriger und Betreuter
  • Erfahrungsaustausch
  • Ausblick
  • Novellierung des PsychKG NRW, Stichwort Zwangsbehandlung

  • Zielgruppe Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    Dozent(in) Herr Georg Dodegge

    Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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