Die Landesbauordnung
Ihr Gewinn / Ziele |
Am 1. Januar 2019 ist die Neufassung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten. Der neue Gesetzestext wirft zahlreiche Fragen auf, die in der Praxis zu Schwierigkeiten führen werden. Das gilt für die Einführung des neuen Vollgeschossbegriffs ebenso wie für die neuen Regelungen zu den Abstandsflächen (dort insbesondere zu den in den Abstandsflächen privilegierten Anlagen), zum Brandschutz, zu den nutzungsbedingten Anforderungen, zu den Pflichten der am Bau Beteiligten, zu den verschiedenen Genehmigungsverfahren und nicht zuletzt zu den bauaufsichtlichen Maßnahmen. In dem Seminar sollen Probleme erörtert und Lösungsmöglichkeiten sowie etwaige erste gerichtliche Entscheidungen vorgestellt werden |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Dozent(in) | Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl (Richter am Verwaltungsgericht Münster Kammer für Baurecht a. D.) |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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