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Die Landesbauordnung

Ihr Gewinn / Ziele

Seit dem 1. Januar 2019 gelten eine in weiten Teilen geänderten Landesbauordnung („BauO 2018“); Juli 2021 und im Oktober 2023 erfolgten weitere wichtige Änderungen. Zum 1. September 2026 tritt nun das Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Neuregelung enthält erneut zahlreiche Änderungen und Erleichterungen, insbesondere für das Bauen und Umbauen im Bestand, die Nutzungsänderung und Schaffung von Wohnraum, das Genehmigungsverfahren sowie die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens.
Von besonderer Bedeutung sind die neuen Regelungen für bestehende Gebäude und deren Umnutzung. So werden die Anforderungen an bestehende Bauteile bei Nutzungsänderungen und Aufstockungen zur Schaffung von Wohnraum erheblich erleichtert. Auch die Regelungen zu Abweichungen werden neu gefasst und berücksichtigen ausdrücklich die Weiternutzung bestehender Gebäude, Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Erprobung neuer Bau- und Wohnformen.
Im Genehmigungsverfahren werden insbesondere die elektronische Einreichung des Bauantrags, die Behandlung und Vollständigkeitsprüfung des Bauantrags sowie die Genehmigungsfreistellung neu geregelt. Hinzu kommt eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Baugenehmigungsverfahren.

In dem Seminar wird detailliert auf die relevanten Änderungen gegenüber den Vorgängerfassungen und ihre Anwendung eingegangen. Das Seminar vermittelt darüber hinaus auch Kenntnisse in problematischen grundsätzlichen Fragen aus der aktuellen Bauordnung.


Das erwartet Sie / Inhalte Folgende Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt:
  • Änderungen zum Abstandsflächenrecht,
  • Neuregelungen und aktuelle Fragen zur Stellplatzpflicht und zur Pflicht zu Solaranlagen bei Stellplatzanlagen,
  • Erleichterungen für die Umnutzung, Änderung und Aufstockung bestehender Gebäude zur Schaffung von Wohnraum,
  • Änderungen bei den Anforderungen an Brandschutz und Rettungswege, insbesondere bei Bestandsgebäuden,
  • Neuregelung der Abweichungen und erleichterte Zulassung von Abweichungen, insbesondere bei der Weiternutzung bestehender Gebäude,
  • Elektronische Einreichung des Bauantrags und neue Verfahrensregelungen,
  • Genehmigungsfreistellung, Genehmigungsfiktion,
  • Angrenzer-/Nachbarbeteiligung,
  • Technischen Anforderungen und deren Anwendung.

Zielgruppe Mitarbeitende der Bauämter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:innen, Ingenieur:innen und Architekt:innen

Dozent(in) Frau Ina Lompa (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Tätigkeitsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Bauplanungs- und Umweltrecht, Gaststättenrecht, Planfeststellungsverfahren, Kommunalabgabenrecht)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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