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Die Landesbauordnung

Ihr Gewinn / Ziele

Die Landesbauordnung 2018 in der Fassung von 2023


Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine in weiten Teilen geänderte Landesbauordnung („BauO 2018"); im Juli 2021 erfolgte eine erste wichtige Änderung. Im Oktober 2023 wurde eine weitere Änderung der Landesbauordnung beschlossen, die einige Zweifelsfragen der BauO 2018/2021 klärt, insbesondere aber wichtige Neuerungen enthält, so zur Solarpflicht, zu Stellplätzen, zu sog. Schottergärten, zur „kleinen Bauvorlageberechtigung" und zur Genehmigungsfreistellung. Sie wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. In dem Seminar wird detailliert auf die relevanten Änderungen gegenüber den Vorgängerfassungen und ihre Anwendung eingegangen.

Das Seminar vermittelt darüber hinaus auch Kenntnisse in problematischen grundsätzlichen Fragen aus der aktuellen Bauordnung.


Das erwartet Sie / Inhalte

Folgende Schwerpunkte sind bereits jetzt absehbar:

  • Änderungen zum Abstandsflächenrecht, insbesondere auch zu in der Abstandsfläche privilegierten Anlagen
  • Neuregelung zur Stellplatzpflicht und zur Pflicht zu Solaranlagen bei Stellplatzanlagen
  • Änderungen im Genehmigungsverfahren und zur Freistellung
  • Angrenzer-/Nachbarbeteiligung
  • Behandlung des Bauantrags
  • Voraussetzungen für die Erteilung von Abweichungen
  • Brandschutz und Rettungswege
  • Bauvorlageberechtigung 

 


Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten

Dozent(in) Frau Ina Lompa (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Tätigkeitsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Bauplanungs- und Umweltrecht, Gaststättenrecht, Planfeststellungsverfahren, Kommunalabgabenrecht)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
zur Anmeldung
16.09.2026 09:00 Uhr Dortmund 6 Ina Lompa (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Tätigkeitsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Bauplanungs- und Umweltrecht, Gaststättenrecht, Planfeststellungsverfahren, Kommunalabgabenrecht)

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