| Ihr Gewinn / Ziele |
Seit dem 1. Januar 2019 gelten eine in weiten Teilen geänderten Landesbauordnung („BauO 2018“); Juli 2021 und im Oktober 2023 erfolgten weitere wichtige Änderungen. Zum 1. September 2026 tritt nun das Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Neuregelung enthält erneut zahlreiche Änderungen und Erleichterungen, insbesondere für das Bauen und Umbauen im Bestand, die Nutzungsänderung und Schaffung von Wohnraum, das Genehmigungsverfahren sowie die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. |
| Das erwartet Sie / Inhalte |
Folgende Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt:
|
| Zielgruppe | Mitarbeitende der Bauämter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:innen, Ingenieur:innen und Architekt:innen |
| Dozent(in) | Frau Ina Lompa (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Tätigkeitsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Bauplanungs- und Umweltrecht, Gaststättenrecht, Planfeststellungsverfahren, Kommunalabgabenrecht) |
| Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
Leider gibt es zu diesem Thema keine aktuelle Termine.
Sie können sich aber gern auf unserer Warteliste eintragen lassen.
Sobald ein neuer Termin zu diesem Thema vereinbart wurde, werden Sie automatisch und unverbindlich darüber informiert.

