Ihr Gewinn / Ziele |
Die Veränderungsprozesse im öffentlichen Dienst stellen hohe Anforderungen an die Fähigkeiten und Leistungspotenziale der Beschäftigten. Sie eröffnen jedoch auch Entwicklungschancen. Personalentwicklung hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Kompetenzen der Beschäftigten verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern und so den Anforderungen und veränderten Herausforderungen der Stelle und der Behörde gerecht zu werden. Die besondere Bedeutung der Personalentwicklung wird im Rahmen der Dienstrechtsreform durch § 42 LBG NRW betont. Danach ist die dienstvorgesetzte Stelle verpflichtet, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen und dies regelmäßig fortzuentwickeln. In dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie ein Personalentwicklungskonzept zielgerichtet erarbeitet bzw. an die Vorgaben des LBG NRW und der LVO angepasst werden kann und so Grundlage für eine systematische Personalentwicklungsarbeit ist. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
Um Ihre Situation vor Ort einbeziehen zu können, wird die Veranstaltung in Form eines Workshops durchgeführt. Dabei werden folgende Inhalte behandelt:
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Zielgruppe | Fachverantwortliche für Personalfragen und interessierte Führungskräfte |
Dozent(in) | Herr Prof. Dr. Andreas Gourmelon (Professor für Verwaltungs- und Personalmanagement, HSPV NRW) |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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12.02.2025 | 09:00 Uhr | Dortmund | 7 |
Prof. Dr. Andreas Gourmelon (Professor für Verwaltungs- und Personalmanagement, HSPV NRW) |
zur Anmeldung
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