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Neuregelung der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)

Ihr Gewinn / Ziele Mit dem Jahressteuergesetz 2015 ist die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand neu geregelt und an das europäische Mehrwertsteuerrecht angepasst worden. Die bisherige Anknüpfung an den Betrieb gewerblicher Art ist damit aufgehoben worden und führt daher in der Tendenz zu einer Ausweitung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Dies gilt insbesondere für die Bereiche interkommunalen Zusammenarbeit, Vermietung und Verpachtung, Sport und Kultur. Die Umsetzung erfordert eine umfangreiche Bestandsaufnahme von Verträgen und Erträgen, um die neuen rechtlichen Regelungen umsetzen zu können.

Bis zum 31.12.2016 besteht allerdings die Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber die weitere Anwendung des bisherigen Rechts über den 31.12.2016 hinaus bis längstens 2020 einschließlich zu erklären (Optionserklärung).

Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie einen Überblick über die neuen umsatzsteuerlichen Regeln, die anhand praktischer Anwendungsbeispiele verdeutlicht werden. Auf dieser Basis können Sie dann entscheiden, ob die Optionserklärung in Ihrem Falle sinnvoll ist oder nicht.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Überblick über die Neuregelung der Unternehmereigenschaft (Paragraph 2b UStG)
  • Vergleich zu den bisherigen Regelungen der Unternehmereigenschaft
  • Optionserklärung nach Paragraph 27 Abs. 22 UStG
  • Vertiefung anhand von Praxisfällen
  • Interkommunale Zusammenarbeit / Beistandsleistungen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sportstätten
  • Sponsoring
  • Handlungsoptionen
  • Chancen und Risiken der Neuregelung

Zielgruppe Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Kämmerei/Beteiligungen/Bilanzbuchhaltung/Rechnungsprüfung, die sich mit steuerrechtlichen Fragestellungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen.

Dozent(in) Herr Ralf Meyer (Diplom-Finanzwirt (FH) und Diplom-Kaufmann, Abteilungsleiter Kommunalabgaben, Stadt Gelsenkirchen)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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