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VOB/A, 2. Abschnitt – Aktuelle Rechtsgrundlagen bei der Vergabe von Bauleistungen

Ihr Gewinn / Ziele Ab dem 01.01.2026 sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei Bauvergaben unterhalb des Schwellenwertes nicht mehr an die Anwendung der VOB/A gebunden. Für Vergaben ab Erreichen des europäischen Schwellenwertes gilt aber weiterhin die VOB/A, 2. Abschnitt. Dieses Regelwerk ist Grundlage des Seminars.
Auch für Unterschwellenwertvergaben gelten aber nach wie vor die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und insbesondere der Nichtdiskriminierung. Diese sind etwa bei der Bildung von Eignungs- und Zuschlagskriterien weiter zu beachten. In diesen Bereichen, aber auch an anderer Stelle, sind die zur VOB/A angestellten Überlegungen weiter von Bedeutung.

Das erwartet Sie / Inhalte
  1. VOB/A im Vergaberecht
    1. Anwendungsbereich, Schwellenwerte
    2. Verhältnis zum TVgG NRW
    3. Grundprinzipien des Vergaberechts
  2. Arten der Vergabe nach § 3 EG VOB/A
    1. Die Vergabearten
    2. Bekanntmachung
    3. Fristen
  3. Besondere Konstellationen
    1. Bietergemeinschaften
    2. Nebenangebote
    3. Mehrere Hauptangebote
    4. Losvergabe
  4. Leistungsbeschreibung
    1. Allgemeine Anforderungen
    2. Produktneutrale Ausschreibung
    3. Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis/mit Leistungsprogramm
  5. Prüfung und Wertung
    1. Formelle Prüfung, Ausschlußgründe, Nachforderung von Unterlagen
    2. Eignungsfragen
    3. Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung
    4. Wertung: unangemessene Preise, Auftragskriterien, Auswahlentscheidung
  6. Vertragsänderungen

Zielgruppe Mitarbeitende, die bei öffentlichen Auftraggebern mit der Vergabe von Bauleistungen befasst sind.

Dozent(in) Herr Dr. Reinhard Voppel (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Herr Thomas Walzl (Bereichsleiter im Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
ausgebucht! auf Warteliste
10.09.2026 09:00 Uhr Dortmund 0 Dr. Reinhard Voppel (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

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