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Das Betreten von Grundstücken, Betriebsräumen und Wohnungen durch Behördenmitarbeitende

Ihr Gewinn / Ziele Das Betreten und ggf. auch Durchsuchen von Grundstücken, Geschäftsräumen und vor allem Wohnungen durch Kommunalbedienstete ist ein rechtlicher "Graubereich" im Geflecht unübersichtlicher und uneinheitlicher Rechtsvorschriften. In diesem Seminar werden Sie gemeinsam mit den anderen Kursteilnehmenden die gesetzlichen Regelungen anwendungssicher und praxisgerecht erarbeiten.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Begriff der Wohnung und des Geschäftsraums
  • Abgrenzung Betreten - Durchsuchen
  • Einwilligung und ihre konkludente Erteilung
  • Spezielle Ermächtigungsgrundlagen (z. B. GewO, GastG, BImSchG, TierSchG, IfSG, BauO NRW)
  • Ermächtigungen nach OBG i. V. m. PolG NRW
  • Verfahrensanforderungen und materielle Voraussetzungen nach VwVfG
  • NRW und PolG
  • Fehlerquellen; Rechtsprechung des BVerfG
  • Richtervorbehalte, Durchsuchung
  • Akteneinsichtsrecht/Beweisfragen/Fotografieren
  • Angriffe auf Außendienstmitarbeitende
  • Erfahrungsaustausch

Zielgruppe Mitarbeitende der Ordnungsbehörden/Sonderordnungsbehörden, Sozialbehörden, Bauaufsicht, Schiedsleute, kommunale Abgeordnete

Dozent(in) Herr Prof. Dr. Torsten F. Barthel

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
zur Anmeldung
08.06.2026 bis 09.06.2026 08:30 Uhr Dortmund 8 Dirk Käser (Kommunikationstrainer, Berater und Coach)
zur Anmeldung
26.11.2026 bis 27.11.2026 08:30 Uhr Zoom-Seminar 8 Dirk Käser (Kommunikationstrainer, Berater und Coach)

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