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Einführung in das Ausländerrecht für Beschäftigte, die nicht beim Ausländeramt eingesetzt sind

Ihr Gewinn / Ziele

In Deutschland reisen und leben viele Ausländer verschiedenster Staatsangehörigkeiten - vom EU-Bürger bis hin zum Immigranten aus einem Dritte-Welt-Land. So ergeben sich vielfältige Kontakte mit den verschiedensten Einrichtungen der öffentlichen Hand, nicht nur mit der Ausländerbehörde: Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Bereichen, insbesondere bei Job-Centern, aber auch beim Standesamt, der Meldebehörde oder im Bürgerbüro oder in den Jugend- und Sozialämtern ausländerrechtliche Fragen das Alltagsgeschäft mitbestimmen.

Dieses Seminar verschafft Ihnen einen grundlegenden Überblick über das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland und erklärt Ihnen die Grundbegriffe des Ausländerrechts. So werden Sie in die Lage versetzt, selbst Problemfälle zu erkennen, mit der Ausländerin bzw. dem Ausländer angemessen umzugehen und der Ausländerbehörde als kompetenter Gesprächspartner gegenüberzutreten.

Sie erörtern mit den anderen Teilnehmenden typische Fallgestaltungen aus dem Fachbereich und entwickeln unter fachkundiger Leitung praxisorientierte Lösungen.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Einreise und Aufenthalt
  • Aufenthaltstitel und Aufenthaltsrecht
  • Zuzug von Familienangehörigen
  • Scheinehe und Scheinväter
  • Folgen von Trennung und Scheidung
  • Humanitärer Aufenthalt und Bleiberechtsregelung
  • Abschiebung, Duldung und Grenzübertrittsbescheinigung
  • Europarecht und Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 (ARB 1/80)
  • Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention

Zielgruppe Beschäftigte, die nicht beim Ausländeramt eingesetzt sind, aber dennoch ausländerrechtliche Kenntnisse benötigen.

Dozent(in) Herr Oliver Röhr (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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