Update Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
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Der Begriff "Kindeswohlgefährdung" ist eng mit dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe verknüpft. Eine zentrale Norm ist hier der § 8a SGB VIII. Was genau unter einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen zu verstehen ist, ist allerdings dort nicht definiert. Nach § 1666 Abs. 1 BGB kann eine Gefährdung einen oder mehrere gesundheits- und entwicklungs-gefährdende Aspekte des Kindeswohls in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht betreffen. Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten den Begriff "Kindeswohlgefährdung" als erfüllt angesehen, wenn drei Kriterien im konkreten Fall zutreffen:
Das vorliegende eintägige Seminar befasst sich ausführlich mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht. In diese Betrachtungen fließen auch immer wieder konkrete Handlungs- und Verfahrensschritte von Jugendämtern ein. Theorie und Praxis wechseln in diesem Seminar miteinander ab und ermöglichen den Seminarteilnehmenden einen guten Überblick ergänzt um Hinweise zu Einzelfällen, Fragen und Sachverhalten, die die Teilnehmenden auch gern zum Seminar mitbringen können. |
| Das erwartet Sie / Inhalte |
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| Zielgruppe | Mitarbeitende und Leitungskräfte des ASD und weiterer Fachdienste von Jugendämtern |
| Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
| Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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