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Update Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen

Ihr Gewinn / Ziele Der Begriff "Kindeswohlgefährdung" ist eng mit dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe verknüpft. Eine zentrale Norm ist hier der § 8a SGB VIII. Was genau unter einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen zu verstehen ist, ist allerdings dort nicht definiert. Nach § 1666 Abs. 1 BGB kann eine Gefährdung einen oder mehrere gesundheits- und entwicklungs-gefährdende Aspekte des Kindeswohls in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht betreffen.
Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten den Begriff "Kindeswohlgefährdung" als erfüllt angesehen, wenn drei Kriterien im konkreten Fall zutreffen:
  1. Die Gefahr für das Wohl muss gegenwärtig vorhanden sein.
  2. Die (künftige) Schädigung des Kindes oder Jugendlichen muss erheblich sein.
  3. Die Schädigung muss mit ziemlicher Sicherheit vorhersehbar sein.

Das vorliegende eintägige Seminar befasst sich ausführlich mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht. In diese Betrachtungen fließen auch immer wieder konkrete Handlungs- und Verfahrensschritte von Jugendämtern ein. Theorie und Praxis wechseln in diesem Seminar miteinander ab und ermöglichen den Seminarteilnehmenden einen guten Überblick ergänzt um Hinweise zu Einzelfällen, Fragen und Sachverhalten, die die Teilnehmenden auch gern zum Seminar mitbringen können.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Rechtliche Anforderungen, Normen und Rahmenbedingungen sowie ihre Auswirkungen auf die konkreten Entscheidungen und Handlungsstrukturen einschließlich Einbeziehung der Familien- und Verwaltungsgerichte und weiterer Einrichtungen und Stellen im konkreten Einzelfall
    • einschlägige und zwingend zu beachtende Regelungen des SGB VIII und des BGB
    • Vorstellung externer und interner wesentlicher Empfehlungen sowie Arbeitsanweisungen und -hilfen
    • Hinweise für den Aufbau der zu erlassenden Verwaltungsakte sowie Anträge und Informationen an das zuständige Familiengericht
    • Fragen des Austausches, des Datenschutzes und der Vernetzung von Diensten
    • organisatorische Rahmenbedingungen und Schnittstellen für die Durchführung von Inobhutnahmen
  • Pädagogische Anforderungen, Bewertungen und Einschätzungen im Kontext sämtlicher Maßnahmen und Schritte bei der Durchführung von Inobhutnahmen
    • Darstellung der pädagogischen Elemente und Hintergründe der notwendigen Arbeits- und Verfahrensschritte im Rahmen der Durchführung von Inobhutnahmen
    • Verwendung eines Erfassungsbogens und weitere Dokumentation der pädagogischen Inhalte

Zielgruppe Mitarbeitende und Leitungskräfte des ASD und weiterer Fachdienste von Jugendämtern

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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