Suchtext       



Angebotsübersicht

< >

Sichere Anwendung des Eingliederungshilferechts – Grundlagenseminar zur EGH nach dem SGB IX für eingeschulte Kinder und Jugendliche

Ihr Gewinn / Ziele

Sie arbeiten bei einem Kreis, bei einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Kommune im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX?
Dann sind Sie seit 2018 im Rahmen Ihrer alltäglichen Sachbearbeitung von den vielseitigen Änderungen, die aus der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) resultieren, betroffen.
Nicht zuletzt führen die umfassenden Änderungen im Bereich der Zuständigkeiten seit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ins SGB IX vermehrt zu Diskussionen und Konflikten im Hinblick auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit zwischen Behörden und Reha-Trägern.

Egal, ob Sie als Neueinsteiger:in im Bereich der Eingliederungshilfe tätig sind oder einen sichereren Umgang mit den neuen gesetzlichen Voraussetzungen seit Umsetzung des BTHG und der damit verbundenen Rechtsänderungen im Eingliederungshilferecht anstreben, dieses Seminar bietet einen praxisorientierten Zugang zu allen Vorschriften des 2. Teils des SGB IX, die den Zuständigkeitsbereich des örtlichen Eingliederungshilfeträgers tangieren und befasst sich dabei insbesondere um die Abgrenzung zu den Leistungsbereichen des überörtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

Neben der inhaltlichen und rechtlichen Darstellung bietet der Dozent zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an. Dadurch werden Sie die einschlägigen Vorschriften sicherer anwenden und im Falle von Zuständigkeitsdiskussionen fundiert argumentieren können.
Der praxiserfahrene Dozent erörtert ergänzend zu den vorgesehenen Fallbeispielen gerne auch Problemstellungen aus Ihrem Arbeitsalltag, die sich rund um die unterschiedlichen Aufgaben aus dem SGB IX, um Zuständigkeitsfragen und nicht zuletzt auch um die Kostenerstattung ergeben.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Darstellungen der Änderungen im Eingliederungshilferecht aufgrund des BTHG
  • Aufbau und System des "neuen" Eingliederungshilferechts
  • Personenkreiszugehörigkeit nach dem SGB IX und Abgrenzung zur Jugendhilfe nach dem SGB VIII
  • Örtliche Zuständigkeit (inklusive Übungsaufgaben)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX (inklusive Übungsaufgaben)
  • Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche des örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfeträgers im Sinne der neuen Regelungen des AG SGB IX NRW zur sachlichen Zuständigkeit (inklusive Darstellung der Abgrenzungsempfehlungen des Arbeitsausschusses der Sozialdezernenten in Westfalen-Lippe)
  • Einblicke in das Gesamtplanverfahren nach § 117 ff. SGB IX
  • Darstellung der Vorschriften des 9. Kapitels SGB IX zum Einkommens- und Vermögenseinsatz (inklusive Fallbeispiele)
  • Exkurs zur Sonderkonstellation des § 103 SGB IX beim Zusammentreffen von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

Zielgruppe Mitarbeitende der örtlichen Eingliederungshilfeträger nach dem SGB IX

Dozent(in) Herr Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




  Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
28.04.2025 09:00 Uhr Dortmund 12 Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises)
zur Anmeldung

Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Mailadresse:
Ihre Anfrage: