| Ihr Gewinn / Ziele |
Die Aufgaben der Mitarbeiter:innen im Außendienst sind äußerst vielfältig und reichen von Ermittlungstätigkeiten über Feststellen und Dokumentieren von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Kontrollen unterschiedlichen Umfangs. Dabei bestehen sehr häufig Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen, der eigenen Befugnisse und der zu treffenden Entscheidungen vor Ort. Die Berichte und Feststellungen der Mitarbeiter:innen im Außendienst sind nicht selten Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Insofern sind Grundkenntnis-se über diesen Aufgabenkreis ebenfalls elementar für die tägliche Arbeit vor Ort. Mit dem "Vierten Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes", in Kraft getreten am 01.07.2026, wurde das OBG NRW grundlegend reformiert: Die bisherigen durch Verweise ermöglichten Standardermächtigungen wurden nun konkret für die Belange der örtlichen Ordnungsbehörden "ins Gesetz geschrieben". Damit verbunden sind einige Novellierungen und neue Verfahrensweisen gerade auch für die Mitarbeiter:innen der kommunalen Außendienste. Das Seminar greift sämtliche Änderungen auf und vermittelt diese praxisorientiert für alle Seminarteilnehmer:innen. Weiteres Ziel dieses Seminars ist es, in übersichtlicher Weise wesentliche Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts mit Verwaltungsvollstreckung (Teil 1) und des Rechtes der Ordnungswidrigkeiten (Teil 2) darzustellen und praxisorientiert zu vertiefen. Auch soll der Informationsaustausch bei diesem Seminar nicht zu kurz kommen. |
| Das erwartet Sie / Inhalte |
Teil 1
Teil 2
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| Zielgruppe | Mitarbeitende in Kommunalen Ordnungsdiensten oder Außendiensten von kommunalen Ord-nungsbehörden |
| Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
| Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
| Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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08.10.2026 | 08:30 Uhr | Dortmund | 1 |
Andreas Pap |

