Diskriminierung, Belästigung und Mobbing – Erkennen und bekämpfen als Führungskraft
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Diskriminierung stellt ein soziales Geschehen und Verhalten dar, das zum Ziel hat, Einzelne oder Gruppen abzuwerten und abzusondern. Sie umfasst dabei sowohl Mobbingprozesse und -handlungen wie sexuelle Belästigungsformen. Diskriminierung hat immer die Absicht, die Integrität anderer Menschen zu verletzten. Der § 1 des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)" lautet: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. In der Praxis ist es aber oft schwierig Handlungen als Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing exakt zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen bis hin zu rechtlichen Schritten zu ergreifen. Insbesondere bei hierarchisch höher gestellten Personen oder beruflichen Abhängigkeiten unterbleiben diese häufig. Sie
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Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Personalsachbearbeiter bzw. Beschäftigte, die sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt beschäftigen möchten |
Dozent(in) | Herr Lars Oliver Rekittke |
Dauer | 1 Tag (4 Seminarstunden) |
Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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07.10.2025 | 10:00 Uhr | Zoom-Seminar | 6 |
Lars Oliver Rekittke |
zur Anmeldung
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