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Schwerbehindertenrecht

Ihr Gewinn / Ziele

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen eine Basis für Entscheidungen im Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX erhalten, sowie die Auswirkungen dieser
Entscheidungen auf alle Lebensbereiche (berufliche und private Beziehungen) der Menschen mit Behinderungen richtig abschätzen können.

Die Seminarinhalte sollen zu einer gesteigerten Qualität dieser Entscheidungen beitragen. Dazu werden sowohl im Rahmen von Vorträgen, durch Interaktion und Diskussion Erfahrungen und Inhalte des Schwerbehindertenrechts vermittelt und ausgetauscht, als auch anhand von Fallbeispielen die Anwendung der maßgeblichen Vorschriften besprochen und geübt.

 


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Überblick über den Aufbau des SGB IX und formaler Überblick über die Struktur des Bundesteilhabegesetztes (BTHG)
  • Einordnung des SGB IX in das System der sozialen Sicherung
  • Erklärung der Begriffe Behinderung, Teilhabe und soziale Sicherung
  • Geschützter Personenkreis
  • Feststellungsverfahren nach SGB IX, SGB I und SGB X, VfG/KOV
  • Antragstellung, Auskunft und Beratung
  • Aufklärung des Sachverhalts
  • Versorgungsärztliche Begutachtung
  • Versorgungsmedizin-Verordnung
  • Bildung des Grades der Behinderung (GdB)
  • Nachteilsausgleiche
  • Bescheiderteilung
  • Merkzeichen im Ausweis, Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen
  • Ausüben des Ermessens und Qualität von Entscheidungen
  • Schwerbehinderten-Arbeitsrecht, Integrationsamt. Integrationsfachdienste
  • Inklusion
  • Verfahrensvorschriften

Zielgruppe Verwaltungskräfte des mittleren Dienstes, die im Schwerbehindertenbereich [z.B. im (Erst-)Feststellungsverfahren] tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.

Dozent(in) Frau Brigitte Hechler-Maskow
Herr Frank Schultz

Dauer 2 Tage (16 Seminarstunden)




  Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
12.11.2024 bis 13.11.2024 09:00 Uhr Dortmund 15 Brigitte Hechler-Maskow
Frank Schultz
zur Anmeldung

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