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Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheide – Rechtsbehelfe, Verfahren und Bescheide in Theorie und Praxis

Ihr Gewinn / Ziele

Das JustG NRW sieht für einen ganzen Katalog von Rechtsgebieten, beispielsweise im Bereich der gemeindlichen Steuern, bei UVG-Leistungen oder auch im gesamten Kinder- und Jugendhilferecht, das einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren zwingend vor. Für das Aufgabengebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich eine entsprechende Vorschrift im SGG. Nach den Vorgaben von JustG NRW, SGG und SGB II entscheidet die Behörde, die den Ausgangsbescheid erlassen hat, zumeist auch über die eingehenden Widersprüche und erlässt entsprechende Widerspruchsbescheide.

Dieses Seminar sorgt in kompakter, systematischer und praxisorientierter Form für den notwendigen Durchblick. Tipps und Tricks aus der Praxis helfen dabei, dass der Transfer auch im beruflichen Alltag gelingt. Auch Antworten auf Detailfragen, Beispiele oder aktuelle Fälle der Teilnehmer*innen kommen nicht zu kurz.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • einführende Darstellung der Rechtsbehelfe, des Widerspruchsverfahrens im Verhältnis zum Klageverfahren und der einschlägigen Rechtsnormen
  • Anforderungen an eine rechtssichere Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des SGB X, der VwGO und des SGG in den Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden
  • Aufbau und Inhalte eines Widerspruchsbescheides
  • Vorschläge für ein Zusammenwirken unterschiedlicher Dienste innerhalb einer Behörde auf dem Weg zu einem rechtssicheren Widerspruchsbescheid
  • Beispiele, Informationen und Fälle in Theorie und Praxis - Ausprobieren ist ausdrücklich erwünscht!

Zielgruppe Alle Mitarbeiter:innen, die mit dem Erlass von Widerspruchsbescheiden befasst sind, daran mitwirken oder im Widerspruchsverfahren tätig sind.

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




  Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
05.12.2024 08:30 Uhr Dortmund 17 Andreas Pap
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