Ihr Gewinn / Ziele |
Das JustG NRW sieht für einen ganzen Katalog von Rechtsgebieten, beispielsweise im Bereich der gemeindlichen Steuern, bei UVG-Leistungen oder auch im gesamten Kinder- und Jugendhilferecht, das einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren zwingend vor. Für das Aufgabengebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich eine entsprechende Vorschrift im SGG. Nach den Vorgaben von JustG NRW, SGG und SGB II entscheidet die Behörde, die den Ausgangsbescheid erlassen hat, zumeist auch über die eingehenden Widersprüche und erlässt entsprechende Widerspruchsbescheide. Dieses Seminar sorgt in kompakter, systematischer und praxisorientierter Form für den notwendigen Durchblick. Tipps und Tricks aus der Praxis helfen dabei, dass der Transfer auch im beruflichen Alltag gelingt. Auch Antworten auf Detailfragen, Beispiele oder aktuelle Fälle der Teilnehmer*innen kommen nicht zu kurz. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Alle Mitarbeiter:innen, die mit dem Erlass von Widerspruchsbescheiden befasst sind, daran mitwirken oder im Widerspruchsverfahren tätig sind. |
Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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05.12.2024 | 08:30 Uhr | Dortmund | 15 |
Andreas Pap |
zur Anmeldung
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06.11.2025 | 08:30 Uhr | Dortmund | 15 |
Andreas Pap |
zur Anmeldung
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