KAV NW Alles, was Recht ist – Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht
Ihr Gewinn / Ziele | Auch die neue EGO VKA orientiert sich an den bekannten Eingruppierungsgrundsätzen des BAT. Die teilweise in der Praxis als kompliziert empfundenen Formulierungen des Eingruppierungsrechts, insbesondere die unbestimmten Rechtsbegriffe, müssen durch Stellenbewerter ausgelegt werden. Angefangen von unbestimmten Rechtsbegriffen (gründliche Fachkenntnisse, selbstständige Leistungen etc.) in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bis zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen wie Ingenieure, Meister, Beschäftigte in Bäderbetrieben oder in der Informations- und Kommunikationstechnik erhalten Sie hier eine komprimierte Darstellung der maßgeblichen Urteile. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
• Gründliche Fachkenntnisse, selbstständige Leistungen etc. • Tätigkeiten im allg. Verwaltungsdienst, Technische Berufe, „Sonstige“ Angestellte, Sozial- und Erziehungsdienst, Bäderbereich, Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik, „Arbeiter“, Schulhausmeister • Stellenbewertungskommission • Spezialitätsgrundsatz • Mischtätigkeiten • Arbeitsvorgang • Auszuübende Tätigkeit • Direktionsrecht • Darlegungs- und Beweislast • Herabgruppierung • Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Vorbemerkung Nr. 7 • Eingruppierung nach Vorbemerkung Nr. 2 Hinweis: Mitglieder des KAV erhalten 10 % Nachlass auf den Seminarpreis. |
Zielgruppe | Beschäftigte im Personal- und Organisationsamt, Dienststellenleitung, Stellenbewerterinnen und -bewerter, Personalräte |
Dozent(in) | Herr Jürgen Dahl (Referent Kommunaler Arbeitgeberverband NW (KAV NW)) |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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