Aufsicht und Haftung in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS
| Ihr Gewinn / Ziele |
Weder das SGB VIII noch das KiBiz NRW enthalten gesetzliche Bestimmungen zu den Begriffen „Aufsicht“ oder „Haftung“, setzen aber eindeutig die umfassende Kenntnis in diesem Rechtskreis voraus, wenn insbesondere Aspekte der Gefährdung des Kindeswohls wie selbstverständlich in die tägliche Arbeit einfließen. Darüber hinaus haben Kindertagespflegepersonen sowie Leitungskräfte und Mitarbeitende von Kindertageseinrichtungen und OGS eine „Garantenstellung“, die die besondere Verantwortung für die Tätigkeit selbst und darüber hinaus kennzeichnet. Das vorliegende Seminar bringt ein wenig Licht in dieses Dickicht. Theorie und Praxis wechseln hier miteinander ab und ermöglichen den Seminarteilnehmende einen Überblick ergänzt um aktuelle Rechtsprechung und Hinweise in Einzelfällen, die die Teilnehmer*innen auch gern zum Seminar mitbringen können. |
| Das erwartet Sie / Inhalte |
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| Zielgruppe | Kindertagespflegepersonen, Trägervertreter:innen, Leitungskräfte und Mitarbeitende von Kinderbetreuungseinrichtungen |
| Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
| Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
| Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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10.11.2027 | 08:30 Uhr | Dortmund | 12 |
Andreas Pap |

