Suchtext       



Angebotsübersicht

< >

Aufsicht und Haftung in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS

Ihr Gewinn / Ziele Weder das SGB VIII noch das KiBiz NRW enthalten gesetzliche Bestimmungen zu den Begriffen „Aufsicht“ oder „Haftung“, setzen aber eindeutig die umfassende Kenntnis in diesem Rechtskreis voraus, wenn insbesondere Aspekte der Gefährdung des Kindeswohls wie selbstverständlich in die tägliche Arbeit einfließen. Darüber hinaus haben Kindertagespflegepersonen sowie Leitungskräfte und Mitarbeitende von Kindertageseinrichtungen und OGS eine „Garantenstellung“, die die besondere Verantwortung für die Tätigkeit selbst und darüber hinaus kennzeichnet.
Das vorliegende Seminar bringt ein wenig Licht in dieses Dickicht. Theorie und Praxis wechseln hier miteinander ab und ermöglichen den Seminarteilnehmende einen Überblick ergänzt um aktuelle Rechtsprechung und Hinweise in Einzelfällen, die die Teilnehmer*innen auch gern zum Seminar mitbringen können.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Begriff, Inhalt, Umfang und rechtliche Einordnung der Begriffe Aufsicht und Haftung
  • Fragen von Delegation, Dokumentation und Grenzen der Aufsichtspflicht
  • Organisations- und Mitarbeiterverantwortlichkeiten
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Meldepflichten und Rechtsfolgen im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung
  • Fragen und Themen aus der Praxis

Zielgruppe Kindertagespflegepersonen, Trägervertreter:innen, Leitungskräfte und Mitarbeitende von Kinderbetreuungseinrichtungen

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
Anmeldung/Seminarkosten
10.11.2027 08:30 Uhr Dortmund 12 Andreas Pap

Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.

Ihre Mailadresse:
Ihre Anfrage: