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Rechtliches und Dokumentation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Ihr Gewinn / Ziele Allgemein wird der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) als das „Herzstück“ eines Jugendamtes mit seinen vielen Herausforderungen, aber auch konkreten und wirksamen Möglichkeiten der Hilfestellung bezeichnet. In der besonderen Rolle der Fallverantwortlichkeit und des Fallmanagements gilt es, allgemeine Anforderungen an die Arbeit und die individuellen Aspekte der Hilfegewährung aus der Perspektive der Kinder, Jugendlichen und Familien in Einklang zu bringen mit dem Ziel, eine wirklich geeignete, nachhaltige und zielführende Hilfe auf den Weg zu bringen.
Um dieser vielfältigen Aufgabe gerecht zu werden, ist es unbedingt nötig, die für die Arbeit einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit zu kennen und bezogen auf den Einzelfall sicher anwenden zu können.
Im Bereich der Sozialen Arbeit ist eine lückenlose Dokumentation der einzelnen Fallelemente, zumeist im Kontext mit der Nutzung von Fachverfahren, von elementarer Bedeutung, um die eigenen Entscheidungen nachvollziehbar zu machen oder beispielsweise gegenüber dem Familiengericht jederzeit auskunfts- und antragsfähig zu sein. Von dem „worst case“, dass sich in einer Familie etwas unvorhersehbar Tragisches ereignet und im sich anschließenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt die Akten beschlagnahmt, ganz zu schweigen.
Ein Element der Dokumentation ist auch das Hilfeplanverfahren, wenn beispielsweise ein Fall wirklich ein Hilfefall wird und ein Leistungsanbieter zu Gunsten der Kinder, Jugendlichen und Familien tätig werden muss. Hier gibt es zahlreiche Prozessanforderungen, um eine geeignete und erforderliche Hilfe auf den Weg zu bringen, die nach einer gelungenen Beteiligung auch die gemeinsam abgestimmten Ziele erreicht.
Das vorliegende Seminar widmet sich vornehmlich diesen drei Arbeitsschwerpunkten.

Das erwartet Sie / Inhalte Rechtliche Grundlagen für die Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Überblick
  • SGB VIII, KKG und Landesgesetze
  • SGB I, SGB IX und SGB X
  • BGB, FamFG, JGG u. a.

Überblick über die einzelnen Instrumente, Maßnahmen und Rahmenbedingungen des eigenen Handelns, z. B.
  • Berichte, Dokumentationen und Statistiken
  • Nutzung von Fachverfahren
  • Umsetzung von Handlungsanweisungen zur Durchführung von Inobhutnahmen
  • Vernetzung der Arbeit mit internen Fachdiensten und Schnittstellen
  • Verwendung der Sozialpädagogischen Diagnostik u. a.

Durchführung eines Hilfeplanverfahrens
  • Begriff, Prozessbeschreibung und Beteiligte
  • Zieldefinitionen und Mitwirkung aller Beteiligten an der Aufstellung des Hilfeplans
  • Berücksichtigung von Aspekten der unterschiedlichen Hilfesettings
  • Dokumentation und Umsetzung des Hilfeplans u. a.

Zielgruppe Mitarbeitende und Leitungskräfte in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) von Jugendämtern

Dozent(in) Herr Andreas Pap

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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