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Hinschauen statt Wegsehen
Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungssicherheiten in der Inobhutnahme

Ihr Gewinn / Ziele

Die Zahl der Inobhutnahmen durch das Jugendamt der Stadt Dortmund sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. In Nordrhein-Westfalen wurden 2024 17348 Inobhutnahmen durchgeführt. Gründe hierfür waren oft Krisensituationen und Überforderungen bei Kindeseltern.

Die Inobhutnahme ist eine hoheitliche Aufgabe und nicht den klassischen Erziehungshilfen zuzuordnen.

Jede Inobhutnahme ist hierbei individuell anzuschauen und durchzuführen. Die Aufgaben und Herausforderungen der einzelnen Mitarbeitenden in der Inobhutnahme sind komplex und an eine Vielzahl von Variablen gekoppelt.

Für die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist jede Inobhutnahme mit einer Vielzahl von Handlungsschritten und Belastungen verknüpft.

 

Das zweitägige Seminar unterstützt Teilnehmende des Seminars in einer Inobhutnahme sicher Handeln zu können und sich seiner rechtlichen Verpflichtungen bewusst zu werden. Im Mittelpunkt des Seminars steht eine praxisnahe Ausgestaltung der Inobhutnahme und deren rechtlicher Folgen.

 

Das Seminar unterstützt Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt dabei, in einer belastenden Situation für alle Beteiligten Ruhe zu bewahren und eine Inobhutnahme rechtlich sicher umzusetzen. Der Austausch mit Kolleg*innen, realitätsnahe Fallbeispiele und Rollenspiele und der Umgang mit den §§ 42 und 87 SGB VIII sollen die Handlungssicherheiten der Teilnehmenden stärken und in der Ausübung ihrer Arbeit unterstützen

 

 

 


Das erwartet Sie / Inhalte Die Teilnehmenden sollen nach Abschluss des Seminars in folgenden Themen handlungsfähig sein:
 
Die Teilnehmenden entwickeln eine Sensibilität für Gefährdungshinweise
 
 
Die Teilnehmenden können die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inobhutnahme identifizieren und anwenden
 
 
Die Teilnehmenden beherrschen den rechtssicheren Ablauf einer Inobhutnahme und deren Folgen
 
 
Die Teilnehmenden sind in der Lage eine Krisensituation von einer akuten Gefährdung gemäß § 8a SGB VIII mit Einschreiten einer Inobhutnahme zu unterscheiden
 
 
Die Teilnehmenden können bei einer Inobhutnahme die unterschiedlichen Formen unterscheiden
 
 
Die Teilnehmenden können die Zuständigkeiten gemäß § 87 SGB VIII in der Inobhutnahme identifizieren und zielgerichtet anwenden
 
 
Die Teilnehmenden können in einer Krisensituation Ruhe bewahren und in dieser Situation Psychohygiene betreiben

 


Zielgruppe Neue pädagogische Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst, neue Verwaltungsfachkräfte in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Dozent(in) Frau Sarah Linda Schmitt

Dauer 2 Tage (16 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
Anmeldung/Seminarkosten
29.09.2026 bis 30.09.2026 08:30 Uhr Dortmund 20 Sarah Linda Schmitt
Anmeldung/Seminarkosten
16.12.2026 bis 17.12.2026 08:30 Uhr Dortmund 20 Sarah Linda Schmitt

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