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Die Personalratswahlen 2028 – Die Aufgaben des Wahlvorstands

Ihr Gewinn / Ziele In Nordrhein-Westfalen finden im ersten Halbjahr 2028 die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Die Mitglieder der Personalräte werden neu gewählt, damit sie zum 01.07.2028 ihre Amtszeit antreten können. Vorab stellen sich viele Fragen, z. B.:
  • Wie viele Personalratsmitglieder sind zu wählen?
  • Wie erfolgt die Verteilung der Sitze auf Arbeitnehmer:innen- und Beamt:innenvertretungen?
  • Wählen Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen getrennt oder gemeinsam?
  • Wer kann Wahlvorschläge einreichen und wie?
  • Wer kann wählen, wer kann kandidieren (oder auch nicht)?
  • Werden Einzelpersonen gewählt oder Vorschlagslisten?
  • Was ist zu organisieren?
  • Wie läuft es mit der Briefwahl?
  • Wie geht es nach der Stimmabgabe weiter?
Spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit bestellt der bisherige Personalrat drei wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlvorstand, davon eine:n als Vorsitzende:n. Diese:r hat das Wahlausschreiben und die Wähler:innenverzeichnisse zu erstellen und die Wahlen zu organisieren. Viele Vorschriften (Gesetzesänderung 2019), Termine und Details sind zu beachten; um der Gefahr einer Wahlanfechtung aus formalen Gründen zu begegnen ist präzises Vorgehen erforderlich.

Das erwartet Sie / Inhalte
  • Stellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Vorbereitung der Personalratswahlen, Terminplanung
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Wahlausschreiben, Wählerverzeichnis
  • Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl?
  • Personen- oder Listenwahl?
  • Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  • Ermittlung des Wahlergebnisses
  • Konstituierende Sitzung

Zielgruppe Mit der Vorbereitung der Wahlen betraute Beschäftigte, (voraussichtliche) Mitglieder von Wahlvorständen sowie interessierte Mitglieder von Personalräten

Dozent(in) Herr Rolf Georg Koch

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




    Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)
Anmeldung/Seminarkosten
15.12.2027 09:00 Uhr Dortmund 15 Rolf Georg Koch

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