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Veranstaltungsdetails


2025-242
Konstituierende Sitzung der Gemeinde- und Stadträte nach der Kommunalwahl

Ihr Gewinn / Ziele

Nach den Kommunalwahlen im September oder Oktober 2025 und dem Beginn der neuen Wahlperiode muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen stattfinden. In der konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen. Die Kommunalverwaltung hat die komplexen Entscheidungsprozesse in Zusammenarbeit mit den Räten/Kreistagen bzw. den Fraktionen rechtssicher vorzubereiten. Rechtliche und organisatorische Fragestellungen rund um die konstituierende Sitzung werden vorgestellt und besprochen.


Das erwartet Sie / Inhalte 1. Ordnungsgemäße Vorbereitung und Einberufung
a) Feststellung des Wahlergebnisses
b) Annahme des Mandats und Inkompatibilität
c) Bildung und Finanzierung von Fraktionen
2. Inhalte der Tagesordnung
a) Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern
b) Feststellung des bzw. der Altersvorsitzenden
c) Vereidigung und/oder Amtseinführung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
d) Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
e) Festsetzung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
f) Mögliche Anpassungen von Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung
g) Entscheidung über Ausschussgrößen und die Ausschusszusammensetzungen
h) Benennung von Ausschussvorsitzenden bzw. Zugriffsverfahren
i) Besetzung von Gremien (z.B. Aufsichtsräte) usw.
3.  Besonderheiten der Bezirksvertretungen
4.  Nachbereitung der konstituierenden Sitzung

Zielgruppe Mitarbeitende der Stadt- und Kreisverwaltungen (Hauptämter und Büros der (Ober)Bürgermeister / Landräte), Schriftführer/innen und alle Mitarbeitende, die für die korrekte Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen Verantwortung tragen


Preis
Gebühr Gesellschafter 190,00 Euro
Gebühr Nichtgesellschafter 205,00 Euro

Termin(e) 25.09.2025, 09:00 - 16:00

Abmeldung kostenfrei bis 28.08.2025

Veranstaltungsort Dortmund

Freie Plätze 24

Dozent(in) Prof. Dr. Michael Schmitz (Professor für öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW)


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