Das Abstandsflächenrecht, aktuelle Entwicklungen und neueste Rechtsprechung
Ihr Gewinn / Ziele | Das nordrhein-westfälische Abstandsflächenrecht ist in den vergangenen Jahren immer wieder weitgreifenden Änderungen unterzogen worden. Diese betrafen die Fragen, wann welche Teile von Dächern und Dachteilen der Wandhöhe hinzugerechnet werden, welche vortretenden Bauteile bei der Berechnung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben und – insbesondere – welche Tiefe der Abstandsfläche einzuhalten ist. Einige bestandsschutzwahrende Regelungen wurden ergänzt, geändert und neu geschaffen. Schließlich wurde die bisherige Regelung über die in den Abstandsflächen zulässigen Anlagen durch eine andere, in manchen Belangen allerdings verwirrende Neuregelung ersetzt. Da die Abstandsflächenvorschriften immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere auch Nachbarstreitigkeiten sind, liegen mittlerweile zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu § 6 BauO NRW vor, die die mit der Genehmigung von Bauvorhaben befassten Personen kennen sollte, um auf diesem Gebiet sicher agieren zu können. Darüber hinaus ist das Wissen über die inzwischen bekannt gewordenen gesetzgeberischen Absichten einer erneuten Überarbeitung des Abstandsflächenrechts hilfreich, um sich bereits jetzt auf die zukünftige Rechtslage einstellen zu können. Das Seminar hat das aktuelle Recht im Lichte der Rechtsprechung zum Gegenstand und ist sowohl als Einführungs- als auch als Vertiefungsseminar geeignet. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
Aktuelle Entwicklungen und neue Rechtsprechungen des Abstandsflächenrechts:
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Zielgruppe | Interessierte Mitarbeiter:innen |
Dozent(in) | Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl (Richter am Verwaltungsgericht Münster Kammer für Baurecht a. D.) |
Dauer | 1 Tag (4 Seminarstunden) |
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