Ihr Gewinn / Ziele |
Das SGB I mit seinen 71 Paragrafen trägt die Überschrift „Allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuches“. Allgemein gilt aber häufig als uninteressant. Blöd ist nur, dass die hier beschriebenen Grundsätze, Definitionen und Verweise für alle nachfolgenden Teile des Sozialgesetzbuches von erheblicher Be-deutung sind. Getreu dem Grundsatz „lex specialis vor lex generalis“ macht es durchaus Sinn, sich auch das „lex generalis“ etwas näher anzusehen. Das angebotene Seminar beschäftigt sich mit genau dieser Lücke. Einige programmatische Grundsätze des Sozialgesetzbuches, allgemeine und spezielle Ansprüche von Leistungsberechtigten, grundsätzliche „Spiel-regeln“ für die Bemessung und Gewährung von Sozialleistungen werden im Überblick vorgestellt und mit den speziellen Normen der nachfolgenden Teile des Sozialgesetzbuches verknüpft. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausgestaltung, den Formen und den Grenzen der Mitwirkung des Leistungsberechtigten. Auch soll die Darstellung der Auswirkungen auf die Bescheiderteilung nicht zu kurz kommen. Ein Mix aus Theorie und Praxis steht bei diesem Seminar im Vordergrund, damit die Teilnehmer*innen künftig noch entspannter die maßgeblichen Normen des Sozialgesetzbuches im Allgemeinen und im Besonderen an-wenden können. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Mitarbeiter*innen von Sozial- und Jugendämtern |
Dozent(in) | Herr Andreas Pap |
Dauer | 1 Tag (4 Seminarstunden) |
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