Ihr Gewinn / Ziele |
Die ab 25.05.2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat umfassende Änderungen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und Abläufe in der EU mit sich gebracht. Anders als die Privatwirtschaft stützt die öffentliche Verwaltung ihr Handeln auf verschiedenste rechtliche Grundlagen aus unterschiedlichsten Rechtskreisen. Dieser Umstand macht es schwierig, die nunmehr geforderten Mechanismen des Datenschutzes sachgerecht umzusetzen. In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie zunächst die (neuen) datenschutzrechtlichen Grundlagen kennen. Sodann werden die Instrumente, Pflichten und Rechte vorgestellt, die von der DS-GVO festgesetzt werden. Die gesetzlichen Normen, aktuellen Entwicklungen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben werden dabei in Bezug zu Ihrer täglichen Arbeit in der Kommunalverwaltung gebracht. Das Seminar geht dabei auch auf das Recht des Sozialdatenschutzes aus dem SGB X ein. Als Abrundung verschafft Ihnen das Seminar auch einen Überblick über die wichtigsten Informationsrechte (IFG NRW, VwVfG NRW, SGB X, GO NRW). |
Das erwartet Sie / Inhalte |
Datenschutz in der Kommunalverwaltung
Informationsrechte
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Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalverwaltung, die sich einen fundierten Überblick über die aktuelle Entwicklung im Datenschutzrecht ver-schaffen wollen sowie künftige Datenschutzbeauftragte |
Dozent(in) | Herr Dr. Sebastian Schlingloff (Jurist) |
Dauer | 2 Tage (16 Seminarstunden) |
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