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Umgang der Kommunalverwaltung mit sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern

Ihr Gewinn / Ziele

Die sog. „Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung" ist eine leider wachsende Gruppe, deren Ideologie darauf beruht, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Sie versteht sich als Bewegung von Deutschen, die am Reich als ihrem „Staat der Deutschen" festhalten. Dabei gibt sich die Bewegung nach außen hin kämpferisch und leugnet jegliche staatliche Legitimation. Sie versucht, Verwaltungen „lahmzulegen" und ist seit Ende 2016 von der Innenministerkonferenz als „fundamental-extremistisch" eingestuft worden. Das Seminar erläutert Ihnen die Rechtslage und macht deutlich, wie Sie in der Kommunalverwaltung mit Anträgen und Verlautbarungen dieser Gruppen rechtssicher umgehen können.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Einführung in die Ideologie der „Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung“ (Lagebild des Verfassungsschutzes)
  • Ordnungsrechtliche Instrumentarien im Umgang mit „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ (Erlaubnisablehnung, Durchsetzung der Meldepflicht, Pass- und Ausweiswesen, Kfz-Zulassung u. a.)
  • Rückgabe von Ausweisen und Pässen
  • Wie sieht die Verwaltungsrechtsprechung die „Reichsbürger“?
  • Rechtliche Möglichkeiten, extremistischen Gruppierungen auf kommunaler Ebene zu begegnen
  • Reaktionen auf Querulantentum, psychologische Aspekte
  • Zwangsmittelanwendung
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

Zielgruppe Führungskräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der Kommunalverwaltung Aufgaben wahrnehmen, bei denen sie mit Angehörigen der sog. „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ konfrontiert werden könnten

Dozent(in) Herr Prof. Dr. Torsten F. Barthel

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)





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