Der ''Dritte'' / Nachbar im öffentlichen Baurecht
- Online-Seminarreihe Baurecht
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Ihr Gewinn / Ziele |
Sowohl das Bauordnungsrecht als auch das Bauplanungsrecht verweisen an mehreren Stellen auf das Erfordernis, die schutzwürdigen Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen. Aber auch wo der Nachbar nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist, liegt er als potentieller Betroffener "auf der Lauer" und verteidigt vor Gericht seine Rechte. Um nicht vom Gericht gesagt zu bekommen, die erteilte Genehmigung verletzte den klagenden Nachbarn in dessen Rechten und sei deshalb aufzuheben, muss man wissen, welche Bestimmungen nachbarschützenden Charakter haben und auf welche Weise etwaige Nachbarrechte gewahrt werden. Auch die Möglichkeiten eines Anspruchs eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten soll eingegangen werden. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
Behandelt werden beispielsweise:
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Zielgruppe | Beschäftigte der Bauämter |
Dozent(in) | Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl (Richter am Verwaltungsgericht Münster Kammer für Baurecht a. D.) |
Dauer | 1 Tag (4 Seminarstunden) |
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