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Zuständigkeitskonflikte souverän lösen – praxisorientierter Zugang zu den Zuständigkeitsregelungen des SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Ihr Gewinn / Ziele

Seit der Einführung des BTHG in 2018 ist landesweit ein deutlich vermehrtes Aufkommen an Diskussionen und Konflikten zwischen Behörden und Reha-Trägern im Hinblick auf die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten in den Leistungsbereichen des SGB XII und des SGB IX zu erkennen.

Sie arbeiten als Sachbearbeiter:in oder Führungskraft bei einem örtlichen Sozialhilfe- oder Eingliederungshilfeträger? Dann sind Sie sicherlich bereits mehr als einmal in einen der zuvor genannten Konflikte geraten.

Dieses Seminar soll Sie als Sachbearbeiter:in oder Führungskräfte aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB IX in die Lage versetzen, auch bei komplizierten Erstanträgen die eigene Zuständigkeit (sachlich und örtlich) schnell und rechtlich einwandfrei festzustellen.
Zudem sollen die Inhalte Sie dabei unterstützen, für Diskussionen zur örtlichen Zuständigkeit mit anderen Behörden und Reha-Trägern rechtlich gewappnet zu sein.

Neben der inhaltlichen und rechtlichen Darstellung bietet der Dozent zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an. Dadurch werden Sie die einschlägigen Vorschriften sicherer anwenden und im Falle von Zuständigkeitsdiskussionen fundiert argumentieren können.
Der praxiserfahrene Dozent erörtert ergänzend zu den vorgesehenen Fallbeispielen gerne auch Problemstellungen aus Ihrem Arbeitsalltag, die sich rund um die Zuständigkeitsfragen und nicht zuletzt auch um die Kostenerstattung ergeben.


Das erwartet Sie / Inhalte
  • Darstellung der örtlichen Zuständigkeitsregelungen für ambulante und stationäre Leistungen im SGB XII
  • Vertiefte Einblicke in die Fallkonstellationen nach § 98 Abs. 5 und 6 SGB XII
  • Darstellung der örtlichen Zuständigkeitsregelungen für ambulante Eingliederungshilfeleistungen sowie für Leistungen über Tag und Nacht (ehemals stationäre Leistungen)
  • Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche des örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfeträgers im Sinne der neuen Regelungen des AG SGB IX NRW zur sachlichen Zuständigkeit
  • Sichere Anwendung des § 14 SGB IX
  • Zahlreiche Fallbeispiele und Übungsaufgaben aus der Praxis

Zielgruppe Sachbearbeitearbeitende und Führungskräfte aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB IX.

Dozent(in) Herr Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises)

Dauer 1 Tag (8 Seminarstunden)




  Termin Beginn 1. Tag Ort freie Plätze Dozent(in)  
26.05.2025 09:00 Uhr Dortmund 12 Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises)
zur Anmeldung

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