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Seit der Einführung des BTHG in 2018 ist landesweit ein deutlich vermehrtes Aufkommen an Diskussionen und Konflikten zwischen Behörden und Reha-Trägern im Hinblick auf die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten in den Leistungsbereichen des SGB XII und des SGB IX zu erkennen. Sie arbeiten als Sachbearbeiter:in oder Führungskraft bei einem örtlichen Sozialhilfe- oder Eingliederungshilfeträger? Dann sind Sie sicherlich bereits mehr als einmal in einen der zuvor genannten Konflikte geraten. Dieses Seminar soll Sie als Sachbearbeiter:in oder Führungskräfte aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB IX in die Lage versetzen, auch bei komplizierten Erstanträgen die eigene Zuständigkeit (sachlich und örtlich) schnell und rechtlich einwandfrei festzustellen. Neben der inhaltlichen und rechtlichen Darstellung bietet der Dozent zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an. Dadurch werden Sie die einschlägigen Vorschriften sicherer anwenden und im Falle von Zuständigkeitsdiskussionen fundiert argumentieren können. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Sachbearbeitearbeitende und Führungskräfte aus dem Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und SGB IX. |
Dozent(in) | Herr Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises) |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
Termin | Ort | freie Plätze | ||||
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26.05.2025 | 09:00 Uhr | Dortmund | 12 |
Joel Stieglitz (Abteilungsleitung Soziales des Ennepe-Ruhr-Kreises) |
zur Anmeldung
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