Das Zuwendungsrecht – Grundseminar
Ihr Gewinn / Ziele | Landes-, Bundes- und EU-Förderungen bekommen für viele Kommunen immer größere Bedeutung. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung dieser wichtigen Materie sind fundierte Kenntnisse im Zuwendungsrecht nötig. Sie lernen den rechtssicheren Umgang in der Bearbeitung von Förderverfahren, um finanzielle Nachteile für Ihre Behörde durch ansonsten drohende Rückforderungen und in der Folge daraus resultierender Zinsforderungen zu vermeiden. Sie lernen die Grundlagen zur Bearbeitung von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU kennen: |
Das erwartet Sie / Inhalte |
I.Der Zuwendungsbegriff
II. Grundlegende Begriffe des Zuwendungsrechts
III: Das Zuwendungsverfahren 2. Bewilligungsverfahren (Ziffer 4-6 VV/VVG): 3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren (Ziffer 7 VV/VVG): 4. Verwendungsnachweisverfahren (Ziffer 9-11 VV/VVG): 5. Aufhebung von Zuwendungsbescheiden / Zinsen / Rückzahlungsanspruch: 6. Zuwendungsrecht nach EU-Förderung (Einschlägige EU-Verordnungen, EFRE-Rahmenrichtlinie, ANBest-EFRE, Personal- und Gemeinkostenpauschalen) -neue EFRE Förderphase 2021 - 2027 |
Zielgruppe | Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Dozent(in) | Herr Martin Roderfeld |
Herr Michael Vogt | |
Dauer | 2 Tage (16 Seminarstunden) |
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