Die Unterbringung nach dem PsychKG NRW – rechtliche Voraussetzungen
Ihr Gewinn / Ziele | Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) regelt u.a. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken. Es ist damit Grundlage für die Beantwortung der Frage: Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfen wann und in welchem Umfang vorgenommen werden? Anhand von Beispielen und Fragen aus Ihrem Berufsalltag können Sie durch kompetente Moderation eines Juristen, der seit dem Jahre 1986 PsychKG-Verfahren als Richter bearbeitet, Ihre Problemfälle klären und gelangen so zu rechtssicheren Entscheidungen. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
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Zielgruppe | Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Dozent(in) | Herr Georg Dodegge |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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