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Die Pflichten zur Prüfung von Freistellungsbescheinigungen und Abzugssteuerpflichten bei Städten, Gemeinden, Eigengesellschaften und BgA als Leistungsempfänger von Bauleistern werden umfassend aufgezeigt und mögliche Haftungsrisiken verdeutlicht. Ergänzend werden die Pflichten der öffentlichen Einrichtungen erläutert, wenn sie selbst Bauleistungen erbringen oder darüber abrechnen. Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger und Fortgeschrittene im Bereich Abrechnung und Vertragsabschluss mit Bauleistern jeder Art. |
Das erwartet Sie / Inhalte |
Im Seminar wird detailliert und praxisgerecht vorgestellt, wann Bauleistungen im Sinne der Bauabzugssteuer vorliegen und wie der Steuerabzug ermittelt wird und abzuführen ist. Zudem wird der Umgang mit Freistellungsbescheinigungen erläutert und Antworten auf die folgenden Fragen gegeben: Wann kann man auf die Richtigkeit der Freistellungsbescheinigung vertrauen? Wie kann ich die Richtigkeit online beim BZSt prüfen? In welchen Fällen muss zusätzlich eine Anfrage an das zuständige Finanzamt erfolgen? Welche Besonderheiten sind bei ausländischen Bauleistungserbringern zu beachten? Welche Pflichten haben Städte, Gemeinde, BgA etc., wenn sie selbst Bauleistungen erbringen oder hierüber abrechnen? Schwerpunkte:
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Zielgruppe | Mitarbeiter*innen und Leiter*innen der Steuer-, Bau- und Vertragsabteilungen von Städten, Gemeinden, Eigengesellschaften und BgA |
Dozent(in) | Herr Diplom-Finanzwirt Jörg Holthaus (Diplom-Finanzwirt) |
Dauer | 1 Tag (8 Seminarstunden) |
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